AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare, Workshops und firmeninterne Veranstaltungen

playandwork® bezeichnet den vertragsgegenständlichen Dienst. Das Angebot der Nutzung von playandwork®-Seminaren und Workshops richtet sich an gewerbliche und private Kunden.
Der Teilnehmer schließt bei der Buchung eines Seminar oder einer Workshops einen Vertrag mit playandwork Martin Arnold, Zwieseler Str. 40 B 10318 Berlin.

Allgemeines
Allen Leistungen im Rahmen der Seminare und Workshops liegen diese “Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Seminare und “Workshops von playandwork® zugrunde. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers sind nur wirksam, wenn sie von playandwork® schriftlich bestätigt wurden. Das Gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung von playandwork®.

§1 Anmeldung zu offenen Seminaren und Workshops
1.1. Offene Seminare und Workshops sind solche Seminare und Workshops, die auf unseren Webseiten öffentlich ausgeschrieben werden. Anmeldungen müssen schriftlich per Brief oder per E-Mail erfolgen. Nach Zusendung der Anmeldung erhält der Teilnehmer von uns eine Anmeldebestätigung (Zeitpunkt des Vertragsabschlusses). Die Rechnung der Teilnahmegebühr ist bis zum Beginn des Seminars oder Workshops zu zahlen.
1.2. Der Teilnehmer erteilt mit seiner Anmeldung die ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung durch playandwork® im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Teilnehmer ist weiterhin damit einverstanden, dass playandwork® die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke innerhalb von playandwork® verwendet. Die Daten des Teilnehmer werden nur für interne Zwecke elektronisch gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb von playandwork® mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung.

§2 Angebote für firmeninterne Veranstaltungen
Firmeninterne Veranstaltungen sind Seminare, Unternehmensberatungen, Workshops, Vorträge und Coachings, die für die Mitglieder einer Organisation durchgeführt werden. Schriftlich verfasste Angebote behalten für 6 Wochen ihre Gültigkeit. Es gilt das Verfassungsdatum des Angebots.

§3 Zahlungsbedingungen
Für die playandwork®-Seminare und Workshops besteht Vorkasse. Nach verbindlicher Anmeldung erfolgt die Rechnungsstellung. Die Entgelte für den Besuch unserer Seminare und Workshops sind in Euro inkl. MwSt. zu entrichten und 14 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Eine nur zeitweise Teilnahme an unseren Seminaren berechtigt nicht zu einer Minderung des Seminarentgeltes. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist playandwork® berechtigt, Verzugszinsen gem. den §§ 286, 288 BGB in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins p.a. aus dem jeweils offen stehenden Betrag zu berechnen.
Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion.

§4 Stornierung
4.1. Umbuchungen oder Stornierungen sind bis 30 Kalendertage vor Seminarbeginn einmalig kostenfrei möglich.
4.2. Bei einer Umbuchung oder Stornierung kürzer als 30 Kalendertage vor Seminarbeginn wird 30% der Seminargebühr fällig.
4.3. Bei Umbuchung oder Stornierung kürzer als 20 Tage vor Seminarbeginn sind 50% der Seminargebühr fällig.
4.4. Bei einer Stornierung oder Umbuchung 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 100% der Seminargebühr fällig.
4.5. Alternativ kann die Nennung eines Ersatzteilnehmers bis 1 Tag vor Seminarbeginn erfolgen.
4.6. Stornierungen oder Umbuchungen müssen stets schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief erfolgen. Entscheidend ist das Eingangsdatum.
4.7. Bei Stornierung der Anmeldung am Tag des Seminars oder Workshops oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers, stellt playandwork® die volle Seminargebühr in Rechnung.
4.8. Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.
4.9. playandwork® behält sich Absagen aus organisatorischen und technischen Gründen (etwa bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigem Ausfall des Referenten) vor. Bei einer Absage durch uns werden wir versuchen, Sie auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen, sofern Sie hiermit einverstanden sind. Andernfalls erhalten Teilnehmer ihre bezahlten Gebühren zurück.
4.10. Mündliche Stornierungen sind unwirksam. Für den Fall, dass ein Seminar oder ein Workshop aufgrund eines Umstandes entfällt, den playandwork® zu vertreten hat und eine Alternativveranstaltung und/oder ein Alternativtermin nicht vereinbart wird, wird playandwork®die bezahlten Gebühren zurückerstatten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§5 Stornierung von firmeninternen Veranstaltungen
5.1. Stornierungen oder Umbuchungen müssen stets schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief erfolgen. Entscheidend ist das Eingangsdatum.
5.2. Schriftlich bestätigte Termine für firmeninterne Seminare, Unternehmensberatungen, Workshops und Vorträge können bis 45 Kalendertage vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden.
5.3. Bei Stornierungen bis 30 Kalendertage vor dem Termin stellt playandwork® den bereits geleisteten Vorbereitungsaufwand in Rechnung. Der Vertragspartner kann einmalig einen Ersatztermin benennen.
5.4. Bei Stornierung des Ersatztermins wird unabhängig von der Fristigkeit die volle Höhe der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen fällig.
5.5. Bei Absagen kürzer als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden dem Auftraggeber 50% der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen in Rechnung gestellt.
5.6. Bei Nichterscheinen oder Absage kürzer als 10 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn berechnet playandwork® die volle Summe der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen.

§6 Änderung des Leistungsumfangs
Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger die Änderung daraufhin überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen diese durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen.
Inhalt und Ablauf von Seminaren und Workshops, ebenso wie der Einsatz der Trainer und Berater können unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung geändert werden. Dies berechtigt den Teilnehmer und die Vertreter des Auftraggebers weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.

§6 Copyright
Alle Rechte des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Seminarunterlagen oder von Teilen daraus behält sich playandwork® vor. Kein Teil der Unterlagen darf – auch auszugsweise – ohne unsere schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

§7 Vertrauliche Informationen, Datenschutz
Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.

§8 Haftung
8.1. Die jeweilige Veranstaltung wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernimmt playandwork® keine Haftung.
8.2. playandwork® haftet nicht für Schäden, die von Veranstaltungsteilnehmern oder Vertretern des Auftraggebers vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
8.3. playandwork® haftet ausdrücklich nicht für den Schulungserfolg.

§9 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist ausschließlich Berlin. Es findet deutsches Recht Anwendung.

§10 Schlussbestimmungen
Für unsere Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Für Aufträge, die durch uns vermittelt, aber von den Lieferanten direkt bestätigt, geliefert, ausgeführt und berechnet werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Lieferanten.